Holler Printing Solutions AGB

1. Allgemein

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind ein wesentlicher Bestandteil jedes Angebotes, jeder Lieferung und Leistung sowie jeder mit uns abgeschlossenen Vereinbarung. Die AGB des Vertragspartners finden, auch wenn Holler Printing Solutions GmbH (Holler PS) nicht ausdrücklich widersprochen hat, keine Anwendung.
1.2 Wenn Holler PS in Kenntnis abweichender oder entgegenstehender AGB des Vertragspartners die Lieferung oder Leistung an den Kunden vorbehaltslos erbringt, gelten dennoch die AGB der Holler PS. In diesen Fällen gilt die Annahme der Leistung durch den Kunden als Anerkennung der Holler PS AGB unter gleichzeitigem Verzicht auf die Geltung der eigenen AGB.

2. Angebot und Preise

2.1 Der vom Vertragspartner erteilte Auftrag stellt ein Angebot dar. Erst durch unsere schriftliche Annahme oder konkludente Auslieferung der Ware an den Vertragspartner kommt ein Vertrag zustande. Daher tritt der Vertrag erst mit dem Tag der Auftragsbestätigung oder der Auslieferung der Ware in Kraft.
2.2 Die Lieferungen und Leistungen erfolgen zu den Preisen und Bedingungen der schriftlichen Auftragsbestätigung. Die darin genannten Preise sind verbindlich. Holler PS behält es sich jedoch vor unter Vorlage eines Nachweises, ihre Preise angemessen zu erhöhen, wenn nach Vertragsschluss Kostenerhöhungen eintreten.
2.3 Alle Preise verstehen sich in Euro soweit nichts anderes vereinbart worden ist, ab unserem Lager, inklusive Verpackung, zuzüglich der Mehrwertsteuer und der Kosten für den Transport.
2.4 Die Berechnung unserer Lieferungen erfolgt zu den am Tage des Versandes jeweils gültigen Preisen und Konditionen.

3. Zahlungsbedingungen, Aufrechnung, Zurückbehaltung

3.1 Alle Forderungen der Holler PS sind sofort nach Erhalt der Ware ohne jeden Abzug fällig. Spätestens jedoch sieben Tage nach Ausstellung der Rechnung. Auch wenn es bei Handelswaren Skontovereinbarungen geben sollte, so sind sämtliche Ersatzteil-, Dienstleistungs- und Servicerechnungen davon ausgenommen.
3.2 An uns unbekannte Vertragspartner liefern wir nur gegen Nachnahme oder Vorauszahlung des Rechnungsbetrages. Bei Nachnahmezahlungen verrechnen wir EUR 25,- pro Zustellung.
3.3 Schecks und Wechsel werden von uns nicht akzeptiert.
3.4 Eine Zahlung gilt erst dann als geleistet, wenn sie auf einem Bankkonto der Holler PS gutgeschrieben wurde.
3.5 Grundsätzlich haben alle Zahlungen an uns durch Überweisung auf unsere Bankkonten zu erfolgen. Die Bezahlung unserer Forderungen an einzelne Mitarbeiter kann mit schuldbefreiender Wirkung nur dann erfolgen, wenn Barzahlung geleistet wird, und wenn sich unser Mitarbeiter durch eine von uns ausgestellte schriftliche Inkassovollmacht legitimiert.
3.6 Bei Überschreitung einer Zahlungsfrist kommt der Vertragspartner auch ohne Mahnung in Verzug, und etwaige weitere zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällige Forderungen gegen den Käufer werden ohne jeden Abzug zur sofortigen Zahlung fällig. Ab diesem Zeitpunkt sind wir berechtigt, nur mehr per Nachnahme oder gegen Vorauszahlung zu liefern. Unsere Forderungen gegen den Vertragspartner werden weiters sofort ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig, wenn die Einleitung eines Insolvenz- oder Sanierungsverfahrens über das Vermögen des Vertragspartners beantragt oder ein derartiges Verfahren eröffnet wird oder wenn der Vertragspartner seine Zahlungen faktisch einstellt. In diesen Fällen sind wir auch berechtigt, von den laufenden Lieferverträgen zurückzutreten oder sofortige Zahlung des Kaufpreises in bar bzw. Vorkasse zu verlangen. Unser Recht Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bleibt uns vorbehalten.
3.7 Bei Überschreitung der Fälligkeitstermine hat uns der Vertragspartner, unbeschadet aller übrigen uns wegen des Verzuges zustehenden Rechte, Verzugszinsen in der Höhe von 12% des Rechnungsbetrages per anno zu vergüten. Wir behalten uns ebenso vor, bei Überschreitung der Zahlungsfrist Mahnspesen zu verrechnen. Wir behalten uns vor, gesondert Schadenersatz anzustreben.
3.8 Dem Vertragspartner steht kein Zurückbehaltungsrecht zu, und er ist auch nicht zur Aufrechnung berechtigt. Insbesondere darf der Käufer die Bezahlung des Kaufpreises wegen eventuell erhobener Mängelrügen nicht verweigern oder verzögern.
3.9 Wir sind berechtigt, die Auslieferung jeder bei uns bestellter Ware so lange zu unterlassen, bis der Vertragspartner sämtliche im Zeitpunkt der vereinbarten Lieferung uns gegenüber bestehenden Verpflichtungen erfüllt hat.
3.10 Wird mit Garantie bezahlt, ist bei Garantieauftrag eine Bestätigung zu übergeben, dass der Vertragspartner zur Kenntnis nimmt, dass der Eigentumsvorbehalt der Holler PS auf die auszuzahlende Bank übergeht. Der Lieferschein ist firmenmäßig zu unterzeichnen und dem Ablieferer ist die Bestätigung über den Eigentumsvorbehalt bei Maschinenübernahme auszuhändigen.
3.11 Ein Skontoabzug von neuen Rechnungen ist unzulässig, soweit ältere Rechnungen noch nicht beglichen sind.

4. Lieferungen

4.1 Die Lieferung und der Versand der Ware erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Käufers ab unserem Auslieferungslager. Die Versandart wird von uns festgelegt.
4.2 Bei Bestellungen bis EUR 200,- zzgl. Mwst. innerhalb Österreichs verrechnen wir Versand- und Manipulationskosten von EUR 10,- pro Lieferung. Wir behalten uns vor, bei erheblich höheren Transportkosten, diese weiter zu verrechnen.
4.3 Sämtliche Lieferungen werden bis zur Bordsteinkante angegebener Büro- oder Lageradresse des Bestellers geliefert. Das Verbringen der Ware ab der Bordsteinkante erfolgt auf eigene Gefahr und Rechnung des Vertragspartners.
4.4 Mehrkosten auf Grund anderer Versandarten wie Expressgut, Luftfracht, Eilbotensendungen usw. gehen zu Lasten des Vertragspartners.
4.5 Zumutbare Teillieferungen sind zulässig und können gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. Lieferfristen

5.1 Liefertermine und Fristen sind nur verbindlich, wenn sie von Holler PS und dem Vertragspartner schriftlich vereinbart worden sind.
5.2 Alle Lieferfristen beginnen mangels besonderer Vereinbarung mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Vertrages oder im Falle von Differenzen über die Art der Ausführung mit dem Zeitpunkt der endgültigen einverständlichen Klärung zu laufen. Mangels gegenteiliger ausdrücklicher Vereinbarung sind alle Lieferfristen stets nur freibleibende.
5.3 Auch bei vereinbarten Lieferfristen haften wir nicht für Verzögerungen, welche durch unvorhergesehene Vorgänge bei der Fabrikation, bei der Beförderung, bei Störungen in den Lieferwerken unserer Gesellschaft und/oder der Unterlieferanten oder durch höhere Gewalt eintreten. Derartige Umstände berechtigen uns, bei längerer Dauer einseitig vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Vertragspartner aus diesem Grunde irgendein Schadenersatzanspruch gegen uns zusteht.
5.4 Aus dem Grunde der Überschreitung von Lieferfristen sind wir gegenüber dem Vertragspartner zu keinem Schadenersatz verpflichtet.

6. Beanstandungen

6.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet die Lieferung unverzüglich auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den Lieferpapieren und auf von außen erkennbare Mängel zu untersuchen und erkennbare Abweichungen und Mängel unverzüglich geltend zu machen.
6.2 Mängelrügen hinsichtlich der Menge und Güte der Ware und Rügen wegen Lieferung einer anderen Ware als bestellt müssen schriftlich erfolgen und sind nur innerhalb von fünf Tagen nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort laut Lieferschein zulässig. Nach Ablauf der genannten Frist gilt die Ware als einwandfrei übernommen. Dies gilt auch für Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung unerkannt geblieben sind. Transportschäden müssen sofort in geeigneter Form festgehalten, dokumentiert und fotografiert werden. Bei Maschinen ist die Verpackung (wenn vorhanden Sensoren) nach offensichtlichen Beschädigungen bei der Übernahme zu prüfen. Das Auspacken und Aufbauen von Maschinen durch den Vertragspartner ist nur nach schriftlicher Vereinbarung gestattet.
6.3 Nach Veräußerung oder Verwendung der Ware sowie im Falle irgendwelcher Änderungen an der Ware ohne unser Wissen und unsere Zustimmung sind Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche des Vertragspartners ausgeschlossen.
6.4 Die Feststellung der Berechtigung einer rechtzeitigen Mängelrüge obliegt der Prüfstelle unserer Gesellschaft oder des jeweiligen Lieferwerkes.
6.5 Falls die Berechtigung einer Mängelrüge festgestellt wird, sind wir unter Ausschluss aller weitergehenden Forderungen des Käufers verpflichtet, nach unserer Wahl entweder Ersatzlieferungen zu leisten oder Gutschrift für die beanstandete Ware zu erteilen. Ersatzlieferungen erfolgen stets nur ab unserem Lieferwerk gegen Berechnung des jeweiligen Tagespreises.
6.6 Rücksendungen können nur nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung angenommen werden. Bei Rücksendungen, die nicht auf einen der erwähnten Beanstandungsgründe zurückzuführen sind, reduzieren wir den Gutschriftwert um einen Bearbeitungsbetrag von 10%, höchstens jedoch um EUR 350,-.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen und Schadenersatzansprüchen in unserem Eigentum. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch bestehen, wenn einzelne Forderungen der Holler PS in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.
7.2 Die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren sind vom Vertragspartner für Holler PS unentgeltlich zu verwahren und pfleglich zu behandeln. Der Vertragspartner hat die Vorbehaltsware gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Wasser in gebräuchlichem Umfang zu versichern. Wir haben das Recht, den Nachweis des Versicherungsschutzes zu verlangen. Der Vertragspartner tritt hiermit alle Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften zustehen, an die Holler PS, in Höhe des Forderungswertes ab.
7.3 Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung oder sonstige Belastung unserer unter Eigentumsvorbehalt verkauften Waren ist während der Dauer unseres Eigentumsrechtes unzulässig. Zugriffe Dritter auf unsere Waren sind uns zwecks Intervention unverzüglich zu melden.
7.4 Die in diesen Bedingungen oder in den Gesetzen enthaltenen Bestimmungen über den Zeitpunkt des Gefahrenüberganges werden durch den Eigentumsvorbehalt nicht geändert.
7.5 Wir sind berechtigt, die sofortige Herausgabe der gelieferten, aber noch nicht vollständig bezahlten Ware zu verlangen, wenn der Vertragspartners seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber nicht pünktlich und vollständig nachkommt oder über das Vermögen des Vertragspartners ein Insolvenz- oder Sanierungsverfahren beantragt oder eröffnet wird oder der Vertragspartner faktisch seine Zahlungen einstellt oder wegen des Abschlusses eines außergewöhnlichen Ausgleiches an seine Gläubiger herantritt.
7.6 Nimmt Holler PS aufgrund des Eigentumsvorbehalts den Liefergegenstand zurück, so liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wen Holler PS dies ausdrücklich erklärt. Bei Zurücknahme, der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware bleibt unser Recht, Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, bestehen. Weiters behalten wir uns vor, uns aus dem freihändigen Verkauf zurückgenommener Vorbehaltsware zu befriedigen.
7.7 Wird Vorbehaltsware vom Vertragspartner zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für Holler PS, ohne dass diese hieraus verpflichtet wird. Die neue Sache wird Eigentum von Holler Ps. Bei Vermischung oder Vermengung mit fremder Ware erwirbt Holler PS ein Miteigentum von aliquotem Wert. Der Vertragspartner ist nur mit Zustimmung der Holler PS zur Weiterveräußerung von Vorbehaltsware befugt.
7.8 Bis zum Ablauf des Eigentumsvorbehaltes gilt der Vertragspartner als treuhändiger Verwahrer der unter Eigentumsvorbehalt verkauften Ware.
7.9 Die durch die Geltendmachung unserer Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Käufers.

8. Haftung

8.1 Für eine unerhebliche Abweichung vom vertraglich Geschuldeten bestehen keine Ansprüche des Vertragspartners wegen Sachmängeln. Ansprüche wegen Sachmängeln sind weiters ausgeschlossen soweit die Abweichung auf übermäßige oder unsachgemäße Nutzung oder natürlichen Verschleiß zurück zu führen ist. Ansprüche aus Sachmängeln verjähren nach einem Jahr ab Ablieferung.
8.2 Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit der Holler PS, ihrer Mitarbeiter und Vertretungsorgane wird grundsätzlich ausgeschlossen.
8.3 Gerät Holler PS mit der Leistungserbringung ganz oder teilweise in Verzug, ist der Schadens- und Aufwendungsersatz des Vertragspartners für jede vollendete Woche auf 0,5% des Preises für den Teil der Leistung, der auf Grund des Verzugs nicht genutzt werden kann, begrenzt. Die Verzugshaftung ist insgesamt auf 5% des Gesamtpreises der Leistung begrenzt. Das gilt nicht, wenn der Verzug auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Holler PS beruht. Ein Rücktrittsrecht des Vertragspartners wird nur im Falle grober Fahrlässigkeit eingeräumt.
8.4 Ausschluss von Mangelfolgeschäden/ unerkannten Mängeln
8.5 Verkürzung des wahren Wertes über die Hälfte
8.6 Verzicht auf Irrtumsanfechtung
8.7 Preisminderung Obergrenze
8.8 Höhere Gewalt – verpflichtet sich der Vertragspartner zur schad- und klaglos Haltung der Holler PS.
8.9 Holler PS übernimmt jede Haftung und Schadenersatzleistung nur bis zu einer absoluten Deckelungsgrenze von EUR 5.000,- und einem Selbstbehalt des Vertragspartners von EUR 500,-. Somit erst ab einem Schaden von EUR 500,- bis zur Zahlung von höchstens EUR 5.000,- Gesamtbetrag für jegliche Ansprüche.

9. Verschiedenes

9.1 Abweichungen von vorstehenden Bedingungen sowie vom Vertragspartner vorgeschriebene Liefer- und Einkaufsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung.
9.2 Salvatorische Klausel

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie für sämtliche Verpflichtungen des Käufers uns gegenüber ist Wien.
10.2 Für alle eventuell aus oder im Zusammenhang mit dem gegenständlichen Geschäft entstehenden Rechtsstreitigkeiten wird die örtliche Zuständigkeit des Handelsgerichtes Wien bzw. für Forderungen, die in die Zuständigkeit des Bezirksgerichtes fallen, die örtliche Zuständigkeit des Bezirksgerichtes für Handelssachen in Mödling vereinbart.
Diese AGB ́s sind ab dem 01.08.2021 gültig!